Ein Grundstück, Haus oder Betriebsraum: es sind alle Immobilien. Und wenn Sie damit etwas machen wollen, zum Beispiel das Eigentum übertragen oder die Gründung eines bestimmten Rechts, dann muss das in eine notarielle Urkunde festgelegt werden, die auch noch beim Grundbuchamt eingetragen wird. Damit das für jeden sichtbar ist. In unserer Kanzlei verfügen wir dafür über alle Kenntnisse, ob es sich nun handelt um eine normale Hausübertragung, einen Streifen Gartenboden oder die Übereignung eines Windparks.