Wenn Sie die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft abgeneigt sind, ist das selbstverständlich in Ordnung. Aber wenn sie nichts regeln , und es doch schief geht zwischen Ihnen und Ihrem Lieb, riskieren Sie doch viel, zum Beispiel dadurch, dass Sie nicht gut festgelegt haben, dass die eine Person mehr Geld in die gemeinschaftliche Wohnung eingebracht hat als die andere. Wir können Ihnen auf die Sprünge helfen beim Treffen der richtigen Wahl und alle Vereinbarungen festlegen. In einem für Sie maßgeschneiderten Partnerschaftsvertrag und gegründet auf Ihre Wünsche.