Fragen die uns häufig gestellt werden.

Ich bin geschieden. Nun muss das Haus auf meinen Ex-Mann überschrieben werden. wie mache ich das?

Durch eine notarielle Urkunde (Teilungsvertrag) können wir dafür sorgen, dass das auf Ihren Ex-Partner überschrieben wird, unter den Bedingungen und Bestimmungen, die Sie (zum Beispiel bei de Scheidungsvereinbarung) vereinbart haben. Sollten Sie auch noch zusammen eine Hypothek haben, dann müssen Sie bei der Bank Befreiung von solidarischer Haftbarkeit beantragen. Das machen Sie selbst, Ihr Hypothekenberater oder wir. Schließt Ihr Ex-Partner eine völlig neue Hypothek ab, dann ist die Befreiung nicht nötig.

Ich habe mein Haus ohne Makler verkauft. Und jetzt?

Wir können einen Kaufvertrag aufsetzen, in dem alle Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Käufer festgelegt worden sind, das Datum der Übertragung, aber auch ob der Käufer eine Kautionssumme einzahlen muss oder einen Finanzierungsvorbehalt möchte. Der Kaufvertrag wird in unserer Kanzlei besprochen und unterzeichnet. Wenn Ihr Haus mit einer Hypothek belastet ist, informieren wir die Bank und bitten um eine Rechnung für die Ablösung. Unter Mitwirkung von der Bank streichen wir nach der Übereignung die Hypothek im Grundbuch (das heißt, dass Ihre Hypothek im Register gestrichen wird)

Eine Woche vor der der Übereignung bekommen Sie von uns den Entwurf Übertragungsurkunde, in der der Kaufvertrag erarbeitet wird und das Haus in Eigentum an den Käufer übertragen wird. Auch erhalten Sie die Abrechnung, in der die Rechnung für die Ablösung aufgenommen worden ist. Wir sorgen dafür, dass das Geld bei der Bank ankommt und lösen die Hypothek für Sie ab.

Übrigens: Wenn der Käufer die Kosten für die Übereignung trägt, wählt der Käufer einen Notar. Vereinbaren Sie auch wer den Kaufvertrag bezahlt.

Ich habe mein Haus über einen Makler verkauft. Und jetzt?

Der Makler wird den unterzeichneten Kaufvertrag unserer Kanzlei zuschicken, wenn Sie unsere Kanzlei als Notar angeben. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen und dem Verkäufer auf, stellen Fragen bei Unklarheiten und überprüfen ob alle Daten vollständig sind. Wenn sie eine Hypothek abschließen, müssen Sie uns auch bei der Bank als Notar angeben. Die Bank schickt danach die Daten zu, die notwendig sind um eine Hypothekenurkunde aufzusetzen. Eine Woche vor der Übereignung erhalten sie den Entwurf Übertragungsurkunde und Hypothekenurkunde. Auch erhalten Sie die Rechnung. Wenn sie auch eigenes Geld einlegen, dann muss dieses Geld bei der Unterzeichnung der Urkunden (der Tag, am dem Sie den Schlüssel erhalten) auf unsere Kontonummer überwiesen sein. Die Gelder, die aus der Hypothek kommen, beantragen wir für Sie. Es ist üblich, dass die Kosten einer möglichen Hypothekenberater, Wertschätzer oder Makler über unsere Kanzlei beglichen werden. Wir nehmen sie in die Abrechnung auf und sorgen dafür, dass diese überwiesen werden.

Was kostet eine ……….urkunde?

Wenn sie Kontakt mit uns aufnehmen, über Telefon oder E-Mail, und uns Ihre Wünsche kenntlich machen, können wir in vielen Fällen ein passendes Angebot für Sie aufstellen. Dieses Angebot bekommen sie schriftlich oder auf Wunsch per E-Mail.  Ein Angebot beantragen kann im Prinzip für jede Urkunde. Manchmal ist es bequemer zunächst mal in die Kanzlei zu kommen. Bei Urkunden, die mit Familienrecht zu tun haben (wie Testament oder Ehevertrag) geht es um Maßarbeit. Dann können wir nicht immer gut einschätzen wieviel Arbeit wir da machen müssen. die Erfahrung hat uns gezeigt, dass in einem kurzen Gespräch viel Klarheit geschaffen werden kann. Dieses Gespräch ist in vielen Fällen> unverbindlich. Geht es um ein kurzes Gespräch und brauchen wir nicht aufzustellen, dann ist es gratis> Erteilen wir Ihnen einen ausführlichen Rat, dann ist es möglich, dass wir dafür etwas in Rechnung stellen.> Stellen wir eine Urkunde für Sie auf, dann werden wir hierfür die Kosten in Rechnung stellen. Selbstverständlich informieren> wir Sie im Voraus wieviel die Kosten betragen werden.

Was passiert mit unserem Kind, wenn wir beide sterben?

In einem Testament können Sie einen Vormund bestimmen. In erster Instanz wird das Ihr(e) Partner(in) sein, aber bei seinem oder ihrem Sterben können Sie auch einen Bruder oder eine Schwester einsetzen oder einen Freund. In den meisten Fällen wird der Richter Ihren Wunsch respektieren.

Ich möchte ein Testament aufsetzen. Kann ich das auch für meinen Partner regeln?

Nein, das geht nicht. Ein Testament ist persönlich, jeder macht sein eigenes Testament. Auch wenn Sie beide das gleiche regeln wollen. Ihr Partner muss also selbst hierum bitten und auch selbst sein eigenes Testament unterzeichnen.

Ich möchte mein Testament widerrufen. Wie mache ich das?

Das machen Sie einfach dadurch, dass Sie ein neues Testament aufstellen, in dem Sie neue Wünsche festlegen oder nur das vorhergehende Testament widerrufen. Sie müssen das über eine notarielle Urkunde regeln. Über eine Eintragung beim Zentralen Testamentsregister machen wir kenntlich, dass Sie ein Testament aufgestellt haben. Der Inhalt bleibt geheim. So ist nach Ihrem Tod kenntlich, was Ihr letztes Testament ist und kann dies beim diesbezüglichen Notar abgerufen werden.

Einer meiner Eltern ist gestorben und die Bank bittet um einen Erbschein? Was ist das?

Ein Erbschein ist eine Erklärung vom Notar, in der steht wer gestorben ist und wer die Erben sind. Auch geht aus dieser Erklärung hervor, wer befugt ist den Nachlass des Verstorbenen abzuwickeln.

Ist Ihre Antwort nicht dabei?

Dann gibt es keine andere Lösung als uns eine E-Mail zu schicken und darin angeben wonach Sie suchen. Anrufen geht selbstverständlich auch, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 00 31 (0)224 748 118