Eine Stiftung oder ein Verein wird gegründet zu einem bestimmten Zweck. Man darf einen Gewinn machen, aber dieser Gewinn darf nur benutzt werden für den Zweck, wofür die Stiftung oder der Verein gegründet ist. Der Gewinn darf nicht an Gründer, Verwalter oder Mitglieder ausgezahlt werden.
Die Gründung einer Stiftung muss bei notarieller Urkunde. Bei einem Verein ist das nicht notwendig, aber ob die Gründung eines Vereins wohl oder nicht bei notarieller Urkunde geschieht hat ziemlich große juristischen Konsequenzen. So kann ein Verein ohne notarielle Urkunde kein Erbe sein, kann er kein Eigentümer von Immobilien (Haus, Betriebsraum) auf seinen Namen bekommen und sind die Verwalter solidarisch haftbar. Und das Letzte kann wohl mal sehr schief ausgehen für einen Verwalter.
Bei der Gründung einer Stiftung können wir dafür sorgen, dass die Stiftung die sogenannten ANBI-Normen (Allgemein gemeinnützige Stiftung-Normen) erfüllt, wodurch die Stiftung im Prinzip von Schenkungs- und Einkommenssteuer befreit wird.