Wenn Sie eine Immobilie kaufen, müssen Sie Grunderwerbssteuer bezahlen. Über mindestens den Kaufpreis, aber, wenn diese höher ist, über den Wert der Immobilie. Kaufen Sie eine Wohnung, dann ist der Prozentsatz 2%, bei einer Nicht-Wohnung ist das 6%. Amer manchmal ist es nicht völlig klar ob etwas wohl oder keine Wohnung ist. Zum Beispiel wenn ein ehemaliges Bürogebäude zur Wohnung umgebaut wurde. Oder gerade umgekehrt. Wir können Ihnen dabei helfen und untersuchen es für Sie. Damit Sie keine böse Überraschung erleben.
In besonderen Fällen zahlen Sie als Käufer keine Grunderwerbssteuer aber Umsatzsteuer über den Kaufpreis. Manchmal müssen Sie beide bezahlen, dann gibt es ein Zusammentreffen. Unsere Kanzlei hat hiermit im Laufe der Zeit viel Erfahrung gemacht und kann Sie gut beraten.