Wann geht man sie ein und wann nicht? Die Verträge wenn man heiratet oder eine eingetragene Partnerschaft anfängt. Und wenn man sie aufstellen lassen möchte, wann muss das dann? Fragen, die einem einfallen wenn man zusammen mit dem/der Partner/Partnerin den nächsten Schritt machen möchte. Wo man früher nichts zu regeln brauchte, wenn man „einfach in Gütergemeinschaft“ leben wollte, liegt das heutzutage etwas komplizierter seit dem neuen Gesetz am 1. Januar 2018 in kraft getreten ist. Was die Folgen davon sind erklären wir Ihnen gerne. Seien Sie auf jeden Fall damit bekannt, dass das neue Gesetz auf jeden Fall nicht dafür sorgt , dass sie keinen Ehevertrag mehr zu machen brauchen. Kommen Sie doch zu uns bevor sie das Rathaus eintreten, denn das Aufstellen des Vertrags wenn Sie schon verheiratet oder eingetragener Partner sind – ist aus mehreren Gründen – viel kostspieliger und kostet auch noch mehr Zeit.