Wenn Sie eine niederländische  Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) gründen möchten, muss das nach dem Gesetz mittels einer notariellen Urkunde geschehen. In diese Gründungsurkunde wird auch die Satzung der BV aufgenommen, die internen Regeln die innerhalb der BV gelten. So regeln Sie alles in Bezug auf die Verwaltung und die Beschlussfassung, aber auch regelst Sie die Verteilung vom Aktienkapital. Sie können sich entscheiden eine Sperrklausel aufzunehmen, die es schwierig macht Aktien an andere zu übertragen als an die Aktionäre. Diese Urkunde wird eingetragen bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer, damit die Satzung auch für einen Dritten einzusehen ist.

Manchmal ist es ratsam im Hinblick auf Estate Planung bestehende BV’s umzustrukturieren. Weil wir spezialisiert sind auf sowohl Estate Planung als auch Unternehmensrecht können wir Sie dabei gut zur Seite stehen.

So gründen wir nicht nur BV’s aber auch niederländische Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften, oder aber offene Handelsgesellschaften (VOF).